START-Seite – Themen-Mix

1. Linkliste(n)

a. ImageShack.us

Photoblog http://img530.imageshack.us/gal.php?g=20050617argegegenantrag013jz.png Share using "Gallery" view.
Weitere Linkliste für Imageshack.us von mir.

b. thomhom's Feeds auf http://www.bloglines.com/public/thomhom

c. YAHOO Mein WEB Öffentlicher Ordner

d. Photos bei flickr http://www.flickr.com/photos/55537783@N00/ Thomas Homilius' photos

e. Europa - Dokumente der Europäischen Union auf http://europa.eu.int/documents/index_de.htm

Verträge der EU, wie:

UK (HM Revenue & Customs) – Umsatzsteuer(VAT)-Rückerstattung für Deutsche (EU) Geschäftsleute: Application by a business person established in the community for refund of VAT download als PDF-Datei (Stand: 2005-12-26).

Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK):

»Art. 6 Recht auf ein faires Verfahren
(1) Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muss öffentlich verkündet werden; Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozessparteien es verlangen oder - soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich hält - wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde.
(2) Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
(3) Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:
a) innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;
b) ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;
c) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;
d) Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten;
e) unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher zu erhalten, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht.«

Info: Als »zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen« nach Art. 6 I EMRK gelten auch Steuererstattungsansprüche und sonstige Ansprüche gegenüber dem (deutschen) Finanzamt und anderen Behörden in Bezug auf den allgemeinen und die besonderen Verwaltungsrechtswege (Verwaltungsgericht, Sozialgericht, Finanzgericht).

f. Forum Justitia

Hat die Arbeitsagentur neben den Heizkosten als weitere Betriebskosten einer Mietwohnung auch den Aufwand für Strom und Warmwasser zu übernehmen?

Nach den derzeit dafür maßgebenden Regeln nicht. Kommunen wie Arbeitsgemeinschaften erstatten diese beiden Positionen nicht, weil sie mit den Regelleistungen abgegolten seien. Das Sozialgericht (SG) Mannheim allerdings ist anderer Auffassung. Strom und Wasser gehörten zum "sozialen Mindeststandard in Deutschland". (Az.: S 9 AS 507/05)

Wenn die Partner sich trennen

Gehen die Partner auseinander, muss der Nicht-Mieter immer ausziehen, sobald der Partner das wünscht. Das gilt erst recht, wenn ein Partner Eigentümer der Wohnung oder des Hauses ist, in dem beide gemeinsam wohnen. Dabei spielt keine Rolle, ob ein Mann die alternde Lebensgefährtin loswerden will oder die Mutter seiner nichtehelichen Kinder mitsamt den Kindern vor die Tür setzt. Soziale Gesichtspunkte werden auch in diesen Fällen rechtlich nicht berücksichtigt.

g. Leafnode-2 von Matthias Andree auf http://www.dt.e-technik.uni-dortmund.de/~ma/leafnode/beta/ ein Newsserver (Usenet) für Linux

Leider nicht in Deutsch.

h. Steuerliche Pendlerpauschale bzw. steuerliche Ansetzbarkeit der Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit (commuting expenses)

IRS: http://www.taxlinks.com/rulings/1994/revrul94-47.htm Zitat:

»A taxpayer's costs of commuting from the taxpayer's home to the taxpayer's place of business or employment are nondeductible personal expenses under §§ 1.162-2(e) and 1.262-1(b)(5) of the Income Tax Regulations.«

Der Code of Federal Regulations [CITE: 26CFR1.162-2] Traveling expenses und [CITE: 26CFR1.262-1] Personal, living, and family expenses. auf dieser Site. Die Bedeutung der Code of Federal Regulations [CFR] ist mir leider nicht bekannt. Ich weiss nicht, ob es sich bei den CFR um ein Gesetz, eine Gesetzes- bzw. Rechtsverordnung oder nur um eine rechtliche Meinung der US-Steuerbehörde (IRS) handelt?

So ist die Regelung bei der USA-Steuerbehörde. Ich suche derzeit noch weitere US-Urteile, die das belegen oder widersprechen. Vom US-Gesetz her scheint diese Regelung über die steuerlich nicht abziehbaren Pendlerkosten nicht eindeutig zu sein! Möglichweise lässt das Gesetz eine Auslegung zu, die diese Kosten in voller Höhe doch abzugsfähig im US-Steuerrecht. Diese gesetzliche und praktische Regelung im US-Steuerrecht könnte auch Auswirkung in Deutschland haben, denn in Deutschland soll die Pendlerpauschale ab dem Jahr 2007 abgeschafft oder geändert werden. (Die Eigenheimzulage ist bereits ab dem Jahr 2006 abgeschafft.)

Im Usenet schreibt AK47 http://groups.google.com/group/misc.taxes.moderated/msg/3fed8dce0fa48329 zum Thema:

»Basically, commuting expenses are not deductible because Congress decided in 1913 that they should not be.«

Paul A. Thomas zitiert Treasury regulation §1.162-2 in http://groups.google.com/group/misc.taxes.moderated/msg/422c225cda3ac43d :

> I mean deductible like a business expense. I am
> looking for the law or section in Title 26 of
> the United States Code.
§1.162-2. Traveling expenses
(a) Traveling expenses include travel fares, meals and
lodging, and expenses incident to travel such as expenses
for sample rooms, telephone and telegraph, public
stenographers, etc. Only such traveling expenses as are
reasonable and necessary in the conduct of the taxpayer's
business and directly attributable to it may be deducted. If
the trip is undertaken for other than business purposes, the
travel fares and expenses incident to travel are personal
expenses and the meals and lodging are living expenses.

TaxSrv nennt die »correct statutory citation« nämlich section 262(a) in http://groups.google.com/group/misc.taxes.moderated/msg/ed04c48e70291d1c (TITLE 26 > Subtitle A > CHAPTER 1 > Subchapter B > PART IX > § 262). Leider ist mein Englisch nicht sonderlich gut, so dass ich nicht verstehen kann, was er mit dem Rest seines Artikels ausdrücken wollte:

The correct statutory citation is section 262(a), where
personal living expenses are not deductible. This is so
basic to tax law, I don't think anyone has ever challenged
"driving to work" on new theory as somehow deductible in Tax
Court, and thence on appeal following the inevitable
decision. Think Don Quixote and windmills on this one:
"Look there, friend Sancho Panza, where thirty or more
monstrous giants rise up, all of whom I mean to engage in
battle and slay...." Cervantes, c.1605
Fred F.

TaxSrv bzw. Fred F. macht auch, deutlich dass in USA vor dem dortigen Finanzgericht (Tax Court) noch niemand versucht haben soll, Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz als steuerlich abzugsfähig durchzusetzen. Das allerdings kann ich nicht glauben, ich suche daher Gerichtsverfahren vor dem dortigen Tax Court, die genau diese Sache behandeln.

Über einen Service der Cornell Law School http://www.lawschool.cornell.edu/ kann man Section § 262 einsehen:

TITLE 26 > Subtitle A > CHAPTER 1 > Subchapter B > PART IX > § 262
§ 262. Personal, living, and family expenses (Release date: 2005-08-31)
(a) General rule
Except as otherwise expressly provided in this chapter, no deduction shall be allowed for personal, living, or family expenses.
(b) Treatment of certain phone expenses
For purposes of subsection (a), in the case of an individual, any charge (including taxes thereon) for basic local telephone service with respect to the 1st telephone line provided to any residence of the taxpayer shall be treated as a personal expense.

Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit soll unter die Kategorie „Persönliche Ausgaben“(personal expenses) fallen.

Und so schreibt Lanny K. Williams, CPA in http://groups.google.com/group/misc.taxes.moderated/msg/53df589e57ea0cc1 :

You won't find anything in the IRC that explains why
commuting expenses are not deductible. The code isn't
written that way; it is written to say what IS deductible.
Unless the IRS specifically alows an expense it is not
deductible.
Thus, since the IRC does define deductible travel expense,
such expenses are deductible. Among other requirements,
travel expenses must be for a journey that is long enough to
require a period of rest before your return. IRS and the
courts have generally interpreted this to mean that you must
be away overnght.

Lanny K. Williams, CPA gibt erste Hinweise auf bereits erfolgte Gerichtsverfahren vor dem Tax Court in dieser Sache. Ansonsten ist die Aussage von ihm bemerkenswert: »The code isn't written that way; it is written to say what IS deductible. Unless the IRS specifically alows an expense it is not deductible.«. Das klingt nach: »Alles was von der Steuerbehörde nicht explizit erlaubt ist, ist verboten!«

i. Urteil und Aussagen zur Amtspflichtverletzung Oberlandesgericht Koblenz 17. Juli 2002 Geschäfts-Nr.: 1 U 1588/01:

»Das Verschulden wird danach nicht mehr auf eine einzelne zu konkretisierende Person bezogen, sondern dem mangelnden oder schlechten Funktionieren des Verwaltungsapparates selbst zugerechnet. Die Anerkennung der Rechtsfigur des Organisationsverschuldens trägt dem Umstand Rechnung, dass sich der Bürger einem für ihn anonymen Verwaltungsapparat gegenübersieht, dessen stark differenzierte Arbeits- und Funktionsweise er von außen nicht durchschauen kann (Tremml/Karger, a.a.O., Rn. 166 ff.; Ossenbühl, Staatshaftung, 5. Aufl., S. 77; BGH NVwZ 1996, 512 ff., 515; BGHZ 113, 367 ff., 371 f.).«

j. Meine Anzeige vom 22-Nov-2005 wegen Amtsanmassung gegen Unbekannt beim Bundeskriminalamt (E-Mail)

Antwort des Bundeskriminalamtes darauf:

Auszug:
»- Dies ist eine automatische Eingangsbestätigung ! -
Vielen Dank für Ihre E-Mail an das Bundeskriminalamt.
Grundsätzlich beantworten wir alle Anfragen und Hinweise persönlich. Sie erhalten von uns zu gegebener Zeit Nachricht.
Leider ist aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Nachrichten eine zeitnahe Beantwortung nicht in jedem Fall möglich.
Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen.«

[bleibt frei]

2. Usenet/Sonstiges

a. Wo das Plenken herkommt.

Im Gegensatz zum Deutschen und Englischen ist im Französischen die Verwendung eines Leerzeichens vor Fragezeichen (?), Ausrufezeichen (!), Doppelpunkt (:) und Semikolon (;) im Schriftsatz vorgeschrieben. Außerdem steht hier nach öffnenden («) und vor schließenden (») Anführungszeichen (guillemets) ein Leerzeichen. Diese Regel gilt auch bei Kombinationen von Satzzeichen: « Quoi ? »

b. http://www.chartlink.de/

[bleibt frei]

[bleibt frei]