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Verzeichnis: http://www.thomas-homilius.dk/ALGII/ALVerw/

»Sehr geehrter Herr Homilius,
ich möchte mit Ihnen über Ihr Bewerberangebot bzw. Ihre berufliche Situation sprechen.
Bitte kommen Sie am 06.01.06 um 9.30 Uhr in die/das Arbeitsgemeinschaft Chemnitz, Stadt in Chemnitz, Heinrich-Lorenz-Straße 35, Zimmer 427.
Bitte bringen Sie Ihren Bewilligungsbescheid ALG II mit.
Dies ist eine Einladung nach § 59 Zweites Sozialgesetzbuch (SGBII) in Verbindung mit § 309 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III). Beachten Sie bitte unbedingt auch die Rechtsfolgenbelehrung und die weiteren Hinweise auf der Rückseite.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Reisekosten erstattet werden. Ein Betrag unter 6.- EUR ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Falls ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt wird, legen Sie bitte den Fahrschein vor. Bitte bringen Sie auch Ihren Personalausweis oder Pass mit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr/e
Arbeitsgemeinschaft Chemnitz, Stadt«
  1. Thomas Homilius bezieht laut Frau Wittkopf sein ALGII erst seit dem 1. Oktober 2005. Das ist falsch! Thomas Homilius bezieht ALGII schon für den Zeitraum ab 1. Januar 2005 – schon über 1 Jahr lang! Womöglich war dies nur ein Eingabefehler eines anderen Sachbearbeiters. Ich wies Frau Wittkopf sofort auf diesen Fehler hin und forderte Frau Wittkopf auf, diese unrichtige Daten zu korrigieren. Aber offenbar hatte die Sachbearbeiterin Frau Wittkopf genau damit ein Problem, jedenfalls hat Sie diese falschen Daten über Thomas Homilius am 6. Januar 2005 nicht berichtigt und offenbar stehen diese falschen Daten heute immer noch falsch im Computer der Bundesagentur für Arbeit (ARGE SGB II Chemnitz)!

  2. Thomas Homilius ist laut Frau Wittkopf auch als nicht arbeitssuchend angegeben. Auch diese Information ist falsch, natürlich hat Thomas Homilius sich als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet! Mit dem Begriff "arbeitssuchend" ist aber offensichtlich "nur arbeitssuchend" gemeint - Dies im Gegensatz zu arbeitslos (einschließlich arbeitssuchend).

»Absender:
Thomas Homilius, Heusteig 1, 09114 Chemnitz
Telefon (0371) 33 50 97 16, Telefax (0371) 33 50 97 17
E-Mail: Thomas.Homilius@Wirtschaft.TU-Chemnitz.DE
An die
Bundesagentur für Arbeit, ARGE SGB II Chemnitz, Heinrich-Lorenz-Straße 35, 09120 Chemnitz, Frau Wittkopf
E-Mail: ARGE-Chemnitz.Geschaeftsfuehrung@arbeitsagentur.de, ARGE-Chemnitz.Team623@arbeitsagentur.de, Steffi.Wittkopf@arbeitsagentur.de
Telefon 0180 10030730 3162, Telefax 0180 10030730 3440
Chemnitz, der 7. Januar 2006, Zeit: 16:50 Uhr
***Vorsprache (§ 59 SGB II, § 309 SGB III) in der ARGE SGB II Chemnitz am 6. Januar 2006 um 9.30 Uhr, Zimmer 427 Frau Wittkopf, Wiederholte Forderung an ARGE SGB II Chemnitz die fehlerhaften Daten für Thomas Homilius zu korrigieren - Warum wird diese Forderung ignoriert?, SCHADENERSATZFORDERUNG gegen die Bundesagentur für Arbeit (ARGE SGB II Chemnitz) falls dem Thomas Homilius durch die FEHLERHAFTE DATENHALTUNG ein Schaden entstehen sollte!; (SG Chemnitz Az. S 6 AS 435/05 ER, S 6 AS 659/05; AG Chemnitz G-Nr. 16 C 2383/05)***
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Wittkopf,
ich beziehe mich auf unser gemeinsames Treffen am 6. Januar 2006 bei der ARGE SGB II Chemnitz, Zimmer 427. Frau Wittkopf. Ich fordere Sie auf, dass Sie vorliegende E-Mail Ihrem nächsten Vorgesetzten, der ständig dazu befugt ist, hoheitliche Massnahmen zu entscheiden, vorlegen.
Frau Wittkopf, ich finde es sehr bedauerlich, dass das Gerichtsverfahren gegen Ihre Behörde vor dem Sozialgericht Chemnitz (Az. S 6 AS 435/05 ER und S 6 AS 659/05) und das Gerichtsverfahren gegen Ihre Behörde und einzelnen Sachbearbeitern vor dem Amtsgericht Chemnitz (Geschäfts-Nr. 16 C 2383/05) nicht ohne negativen Einfluss für unser Gespräch am 6. Januar 2005 war.
A. Korrektur der unrichtigen Daten (wichtig!) - Fehler der Bundesagentur für Arbeit - Schadenersatz
Frau Wittkopf, Sie machten mir gegenüber die Aussage, dass ich angeblich erst seit dem 1. Oktober 2005 Empfänger von Arbeitslosengeld II bin. Das stimmt nicht! Ich habe Ihnen deshalb sofort widersprochen, und um eine sofortige Korrektur Ihrer Daten gebeten. Thomas Homilius (Das bin ich) bezieht Arbeitslosengeld II für den Zeitraum ab 1. Januar 2005 und nicht erst seit 1. Okober 2005. Diese Korrektur haben Sie, Frau Wittkopf, Ihrer eigenen Aussage zufolge sofort durchgeführt!
Leider musste ich nun feststellen, dass in Ihrem Schriftstück vom 6. Januar 2006, ausgedruckt gegen Ende unseres gemeinsamen Treffens am 6. Januar 2006 noch vor Ort (Betreff: "Ihr Antrag auf Bewerbungskosten"), immer noch steht, dass Thomas Homilius erst seit dem 1. Oktober 2005 arbeitslos ist (Ihr Zeichen in diesem Schriftstück: 622-073D036042, Name: Frau Wittkopf). Ich wiederhole es noch einmal deutlich: Das stimmt nicht! Thomas Homilius bezieht für den Zeitraum seit dem 1. Januar 2005 Arbeitslosengeld II.
Ich fordere Sie hiermit unmissverständlich auf, sämtliche mich betreffende Daten, die bei Ihnen gespeichert sind, auf Konstistenz und Richtigkeit zu überprüfen. Sollte die Bundesagentur für Arbeit dies unterlassen und sollte mir daraus dann ein Schaden entstehen, so ist dieser Schaden von Ihrer Behörde oder auch von Sachbearbeitern Ihrer Behörde zu ersetzen!
B. Anstiftung der Behörde zur Falschangabe gegenüber zukünfigen Arbeitgebern von Thomas Homilius
Frau Wittkopf, vielleicht haben wir am 6. Januar 2006 nur aneinander vorbei geredet, Sie kommentierten jedoch meine Aussage, dass ich keinesfalls gegenüber einem möglichen Arbeitgeber falsche Angaben über meinem Lebenslauf und meiner beruflichen Qualifikation machen werde unter anderem mit den Worten: "Da gibt es schon Möglichkeiten." und "Sie ziehen auf jeden Fall den kürzeren."
Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um ein Missverständnis handelt und Sie mir nicht drohen wollten. Im Hinblick auf die laufenden Gerichtsverfahren gegen Ihre Behörde würde ich Sie und andere Sachbearbeiter der Bundesagentur für Arbeit in Zukunft bitten, solche Äußerungen in diesem Kontext zu unterlassen! Eine Fälschung meines Lebenslaufes kommt für mich überhaupt nicht in Frage.
Bitte geben Sie mir Bescheid, falls Sie noch weitere Auskünfte oder Unterlagen von mir benötigen. Legen Sie vorliegende E-Mail Ihrem nächsten Vorgesetzten vor, der befugt ist, über hoheitliche Maßnahmen zu entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Homilius
Anlage
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Schriftstück vom 6. Januar 2006, 622-073D036042, Frau Wittkopf (6 Seiten, PDF-Datei) Dateiname: 2006-01-06_ARGE-Muster-Antrag-UBV.pdf (433 kB)«

Geändert am: Montag, 3. Juli 2006 - Zeit: 11:05:28 Uhr